B6 Teleskopmaschinen

Seminar B6.1.1
Fahrausweis für Teleskopmaschinen Stufe 1

Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern, Teleskopmaschinen bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1 erfüllt.

 

Seminarziel
• Sie sind sicher im Umgang mit Teleskopmaschinen
• Sie gefährden weder sich noch andere
• Sie erwerben die Bedienberechtigung zum Führen von Teleskopmaschinen
Zielgruppe
Personen mit nachgewiesener mehrjähriger praktischer Fahrerfahrung, die den Fahrausweis neu erwerben möchten.
Dieser Nachweis muss uns schriftlich vor der Ausbildung vorgelegt werden und vom verantwortlichen disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben sein.

 

Inhalte

Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Grundsatz 308-009
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Schwerpunkt und Traglastdiagramm
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Lasten
  • Gefahren im Umgang
  • Sichere Bedienung von Teleskopstaplern
  • Einsatz mit allen Anbaugeräten
  • Theoretische Prüfung

Praktische Ausbildung

  • Einweisung und Gewöhnung am Teleskopstapler
  • Stapel- und Teleskopübungen
  • Praktische Fahrübungen
  • Praktische Abschlussprüfung
Abschluss & Zertifikate

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von geländegängigen Teleskopladern. Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.

Wichtige Hinweise
  • Bitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahrerausweises mit
  • Für die Praxisausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen