S6 Überladebrücken

Seminar S6.1
Befähigte Person für Überladebrücken

Um eine reibungslose Produktion zu gewährleisten, ist in vielen Branchen der Einsatz von Überladebrücken erforderlich. Erhalten Sie die notwendige Sachkenntnis, um als Befähigte Person eine planmäßige und professionelle Wartung der Überladebrücken durchzuführen. Damit sorgen Sie für einen betriebssicheren Zustand und senken die Instandhaltungskosten.

Seminarziel

Die im Warenein- und ausgang eingesetzten Ladeeinrichtungen und Verladebrücken dienen zum sicheren Ausgleich des Höhenunterschieds zwischen der Ladefläche eines LKWs und dem Boden der Lagerhalle. Nicht geprüfte, mangelhaft gewartete oder montierte Ladebrücken stellen somit eine Unfallgefahr dar. Schwere Personen- und Sachschäden sind dann die Folge. Um solche Situationen zu vermeiden, ist eine regelmäßige technische Prüfung gemäß der BetrSichV § 14 und der DGUV Regel 108-006 vorgeschrieben, die ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen / sachkundigen Prüfspezialisten ausgeführt werden darf. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Inhalte der aktuell geltenden Vorschriften und Regelwerke für die
ordnungsgemäße und regelkonforme Durchführung der Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage zur Bestellung.

Zielgruppe
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll
Inhalte
  • Rechtliche Grundlagen zu Ladebrücken und Prüfer
    • BetrSichV, DGUV Regel 108-006, DGUV Information 208-001, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 (Hebebühnen)
  • Ladebrückenarten
    • Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • Technische Besonderheiten und Wartung / Pflege der Ladebrücken
  • Auswahl und Qualifikation der Prüfer / Sachkundigen
  • Prüfgrundlagen für Ladebrücken und Hebebühnen, hier die Aspekte der Mechanik und Hydraulik
  • Theoretische Erfolgskontrolle nach VDI 4068 Blatt 7
  • Praxis (Umsetzung und Anwendung der Prüfgrundlagen)
Abschluss & Zertifikate

Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat welches Ihre Befähigung nachweist.

Wichtige Hinweise

Der Unternehmer kann Personen, die die allgemeinen Voraussetzungen nach § 2 (6) BetrSichV, TRBS 1203
und VDI 4068 Blatt 7 erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.