Wir stehen für eine vorschriftenkonforme und praxisorientierte Ausbildung unserer Seminarteilnehmenden

Die Vielfalt der Seminare und Schulungen die wir – sowohl als Inhouseschulungen direkt an Ihrem Firmenstandort als auch als offene Seminare bei uns vor Ort – anbieten, unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern.

Unsere Lerninhalte werden auf Basis der neuesten sicherheitstechnischen Erfordernisse anschaulich und praxisgerecht vermittelt.

Unser Motto lautet daher „Aus der Praxis, für die Praxis“. Unser Anspruch ist es, dass jeder Einzelne unserer Absolventen exzellent geschult und optimal vorbereitet für seine neuen Aufgaben in seine Firma zurückkehrt.

Praxisbeispiel:

 

Das Seminar zur Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (z.B. Gabelstaplerfahrer) muss nach Ausbildungsgrundsatz DGUVG 308-001, Nr. 3.5 (Dauer der Ausbildung) zwingend in mind. 20-32 Lehreinheiten (1 LE = 45 min), in der Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung absolviert werden, damit die Inhalte auch korrekt vermittelt werden können.

Es gibt jedoch Anbieter, die dieses Seminar als Ein-Tages-Seminar anbieten um dafür einen geringeren Preis anbieten zu können.

Aus Kostengründen entscheidet sich ein Vorgesetzter des Unternehmens XY nun, dieses günstigere Ein-Tages-Seminar zur Schulung seiner Mitarbeiter zu buchen.

Einige Wochen später verursacht einer der nicht korrekt ausgebildeten Mitarbeiter nun einen Arbeitsunfall mit dem Gabelstapler, bei dem es sowohl zu Personenschäden als auch zu Sachschäden kommt.

Bei der Überprüfung der Unfallursache durch die Berufsgenossenschaft stellt sich heraus, dass der Arbeitsunfall in einem direkten kausalen Zusammenhang mit der nicht korrekt ausgeführten Schulung steht und dadurch nicht alle relevanten Schulungsinhalte vermittelt werden konnten.

Es steht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich des nicht beachteten Ausbildungsgrundsatzes im Raum.

Sowohl der Auftraggeber (verantwortlicher Vorgesetzter, Geschäftsführer) als auch die ausbildende Institution sind davon betroffen und könnten ggf. dafür haften bzw. regresspflichtig werden!