Arbeits- und Gesundheitsschutz

Was beinhalten die Seminare für den Bereich „Arbeits- und Gesundheitsschutz“?

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften sind Schulungen erforderlich (z. B. DGUVV1, § 20 Sicherheitsbeauftragte).
Des Weiteren bieten wir in unserem breiten Portfolio an Themen aber auch Schulungen an, die über diese gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen (z.B. „Aufgaben, Pflichten und Verantwortung für Führungskräfte“). Ebenso müssen nach DGUVV1, §4 Absatz 1 einmal pro Jahr „Unterweisungen“ ALLER Mitarbeitenden durchgeführt werden – entweder vom verantwortlichen Vorgesetzten oder von einem extern beauftragten Dienstleister.
Für letztere Variante übernehmen wir gerne für Sie ihre Unterweisung aus der Praxis für die Praxis und ersparen Ihnen Zeit und Aufwand. Fordern Sie dazu ein unverbindliches Angebot an.
 

Inhouse oder offenes Seminar?

Bei der Auswahl des geeigneten Seminars für Ihr Personal stellt sich auch die Frage, ob es ein offenes oder ein Inhouse-Seminar werden soll.
Wenn Ihre Firma mehrere Personen zu einem Seminar schicken möchte, bietet sich natürlich das Inhouse Seminar an. Sie sparen Kosten und Zeit, Ihre Mitarbeitenden sind vor Ort und lernen direkt mit Ihren eigenen Geräten den richtigen Umgang. Unsere Fach-Referenten kommen an einem vereinbarten Termin in Ihr Unternehmen – der organisatorische Aufwand ist für Sie gering.
Ein Inhouse Seminar ist ab 5 Teilnehmenden möglich.
 

Wenn Sie nur ein oder zwei Personen schulen möchten, bieten wir Ihnen statt des Inhouse-Seminars ein offenes Seminar an einem unserer Standorte zu bestimmten Terminen an. In den Seminardetails finden Sie die aktuellen Seminartermine.