A1 Sicherheitsbeauftragte

Seminar A1.1
Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Die Auswahl und Schulung geeigneter Mitarbeiter senkt die Unfallzahlen und erhöht die Arbeitsqualität. In diesem Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie die nötige Qualifikation.

Seminarziel
• Sie achten vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung
• Sie informieren Kollegen und Vorgesetzte über Arbeitsschutzfragen und motivieren zu sicherem Arbeiten
• Sie erhalten eine Schulung nach den Anforderungen des Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 22 und DGUV Vorschrift 1, § 20
Zielgruppe
Als Sicherheitsbeauftragte sollten sicherheitsbewusste, engagierte Mitarbeitende in Abstimmung mit dem Betriebs- / Personalrat und der Berufsgenossenschaft bestellt werden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollten Vorgesetzte nicht bestellt werden.
 
Inhalte
• Gesetze, Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz
• Arbeitsschutzüberwachung
• Betriebliche Arbeitsschutz-Organisation, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Prüfungen
• Unfall-Untersuchung, Ursachen-Ermittlung und Gefährdungsbeurteilung
• Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten
• Praxisbeispiele: Erste Hilfe, Brandschutz, Lärm, sichere Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Verkehrssicherheit, Stolpern und Stürzen
• Ziele, Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Abschluss & Zertifikate

Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat welches Ihre Befähigung nachweist.

Wichtige Hinweise

Eine angemessene Anzahl der Sicherheitsbeauftragten orientiert sich z. B. daran, dass die Sicherheitsbeauftragten die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten persönlich kennen.

Die Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten legt der Unternehmer auf der Grundlage der oben genannten Kriterien betriebsbezogen fest. Konkretisierende Empfehlungen für die Staffelungen der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten erfolgen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wir empfehlen, nach zwei- bis dreijähriger Tätigkeit die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (Seminar-Nr. A1.2).
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen

Termine & Anmeldung Online-Seminare

Der Grundlehrgang kann für bereits ausgebildete SiBe als Auffrischungslehrgang genutzt werden und nach Wunsch auch auf einen Tag inhaltlich komprimiert werden.

 

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