B4 Brücken- & Portalkranführer

Seminar B4.1
Brücken- und Portalkranführer

Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
 
Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend BGVD6 (Krane) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
Seminarziel
• Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß VDI 2194 für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane
Zielgruppe
Personen, die als Brücken- und Portalkranführer eingesetzt werden.
Inhalte
• Rechtsgrundlagen BGVD6, ISGR 500.2.8
• Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
• Krantechnik und Kranbetrieb
• Anschlag- und Lastaufnahmemittel
• Anschlagen von Lasten
• Bedienen der Krananlage
• theoretische und praktische Abschlussprüfung
 
Abschluss & Zertifikate

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Brücken- und Portalkranführer. Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.

Wichtige Hinweise
  • Bitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahrerausweises mit
  • Für die Praxisausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen