T6 Teleskopmaschinen

Seminar T6.1
Trainer für Teleskopmaschinenbediener
(geländegängige Gabelstapler) nach DGUV Grundsatz 308-009

Teleskopmaschinen sind in den letzten Jahren verstärkt im Einsatz. Sie zeichnen sich durch ihre Vielseitigkeit aus. Je nach Arbeitsaufgabe können sie mit unterschiedlichsten Anbaugeräten ausgestattet werden, zum Beispiel mit Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Schaufeln oder Winden/Kranhaken.

Nur geschultes Personal mit Befähigungsnachweis darf an diesen Maschinen zum Einsatz kommen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV V 1, DGUV V 52, DGUV V 68).

Daraus entsteht auch der Bedarf nach qualifizierten Ausbildern, die die rechtlichen und technischen Kenntnisse sowie Einsatzbedingungen vermitteln müssen – nach den bisherigen Ausbildungsgrundsätzen für mobile Arbeitsmittel wie auch nach dem seit 02/2016 existierenden DGUV Grundsatz 308-009 für Teleskopmaschinen.

Seminarziel

Sie verfügen selbst über einen Fahrausweis für Teleskopmaschinen und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Bediener für Teleskopmaschinen ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.

Zielgruppe
Erfahrene Teleskopmaschinenbediener die einen Fahrausweis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
Inhalte
• Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
• Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
• Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
• Standsicherheit
• Umgang mit Last
• Betrieb in der Praxis
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln und Verkehrswege
• Praktische Fahrübungen
• Prüfung in Theorie und Praxis
• Erstellen von Tagesablaufplänen
• Erstellen eines Ausbildungskonzepts
Abschluss & Zertifikate

• Zertifikat über den absolvierten Lehrgang

Wichtige Hinweise
Als Ausbilder für Bediener von Teleskopmaschinen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Teleskopmaschinen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Teleskopmaschinen
  • Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Teleskopmaschinen
  • Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen