T5 selbstfahrende Hubarbeitsbühnen

Seminar T5.1
Ausbildung zum Trainer für die Bediener von Hubarbeitsbühnen
nach DGUV Grundsatz 308-008

In diesem Seminar vermitteln Ihnen unsere praxiserfahrenen Fachreferenten alle Fähigkeiten, die Sie zum Ausbilden von Bediener von selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen benötigen.

Seminarziel
Sie verfügen selbst über einen Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen und Ihre Organisation möchte Sie zum Ausbilder benennen, so dass Sie eigenständig Bediener für Hubarbeitsbühnen ausbilden können. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer, welche Kenntnisse Sie weitervermitteln müssen.
Zielgruppe

Erfahrene Bediener von Hubarbeitsbühnen die einen Fahrausweis besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.

 

Inhalte
  • Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
  • Schulungsunterlagen und Zeitplan
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
  • Mitgeltende technische Regelwerke für Hubarbeitsbühnen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-008
  • Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen allgemein
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitseinrichtungen und Funktionsstörungen
  • Persönliche Voraussetzung für das Führen von Hubarbeitsbühnen (DGUV Vorschrift 1 §§ 7, 8)
  • Pflichten und Verantwortung der Bediener und der betrieblichen Vorgesetzten
  • Vorgehensweise bei der Prüfung und Ausstellung der Bedienerausweise
  • Erstellen von Tagesablaufplänen
  • Erstellen eines Ausbildungskonzepts
Abschluss & Zertifikate

• Zertifikat über den absolvierten Lehrgang

Wichtige Hinweise
Als Ausbilder für Bediener von Hubarbeitsbühnen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen
  • Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen