Befähigte Person

Was beinhaltet das Seminar zur Befähigten Person?      

Befähigte Personen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 zu beauftragen um gewisse Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen zu prüfen (z.B. Maschinen, Leitern/Tritte, Rolltore).
Wegen dieser Prüfpflicht muss entweder vom Unternehmen ein externes Fachunternehmen hierfür beauftragt werden oder Mitarbeitende aus dem eigenen Betrieb zur sogenannten „Befähigten Person“ ausgebildet werden. Diese Mitarbeitenden sind dann selbstständig in der Lage, die entsprechenden Prüfungen in den jeweiligen zeitlichen Prüfintervallen durchzuführen.
 

Inhouse oder offenes Seminar?

Bei der Auswahl des geeigneten Seminars für Ihr Personal stellt sich auch die Frage, ob es ein offenes oder ein Inhouse-Seminar werden soll.
Wenn Ihre Firma mehrere Personen zu einem Seminar schicken möchte, bietet sich natürlich das Inhouse Seminar an. Sie sparen Kosten und Zeit, Ihre Mitarbeitenden sind vor Ort und lernen direkt mit Ihren eigenen Geräten den richtigen Umgang. Unsere Fach-Referenten kommen an einem vereinbarten Termin in Ihr Unternehmen – der organisatorische Aufwand ist für Sie gering.
Ein Inhouse Seminar ist ab 5 Teilnehmenden möglich.
 

Wenn Sie nur ein oder zwei Personen schulen möchten, bieten wir Ihnen statt des Inhouse-Seminars ein offenes Seminar an einem unserer Standorte zu bestimmten Terminen an. In den Seminardetails finden Sie die aktuellen Seminartermine.