B4 Brücken- & Portalkranführer

Seminar B4.1.1
Fahrausweis für Brücken- und Portalkranführer (mit Vorkenntnissen)

Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
 
Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend BGVD6 (Krane) nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
 

 

Seminarziel
• Sie sind sicher im Umgang mit Brücken- & Portalkrane
• Sie gefährden weder sich noch andere
• Sie erwerben die Bedienberechtigung zum Führen Brücken- & Portalkrane
Zielgruppe
Personen mit nachgewiesener mehrjähriger praktischer Fahrerfahrung, die den Fahrausweis neu erwerben möchten.
Dieser Nachweis muss uns schriftlich vor der Ausbildung vorgelegt werden und vom verantwortlichen disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben sein.
Inhalte
• Rechtsgrundlagen DGUVV52, ISGR 500.2.8
• Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
• Krantechnik und Kranbetrieb
• Anschlag- und Lastaufnahmemittel
• Anschlagen von Lasten
• Bedienen der Krananlage
• theoretische und praktische Abschlussprüfung
 
Abschluss & Zertifikate

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Brücken- & Portalkrane. Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch Wiederholungsunterweisungen (jährlich) auf aktuellem Stand zu halten.

Wichtige Hinweise
  • Bitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahrerausweises mit
  • Für die Praxisausbildung sind Sicherheitsschuhe erforderlich
Termine & Anmeldung offenes Seminar

Termine folgen