A1 Sicherheitsbeauftragte

Seminar A1.2
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Die Vorschriften und der Stand der Technik im Arbeitsschutz ändern sich ständig. Das erfordert regelmäßige Fortbildung. Profitieren Sie von einer kompakten Übersicht über alle relevanten Änderungen zum Arbeitsschutz, vor allem aber vom Austausches mit Fachexperten und Sicherheitsbeauftragten aus anderen Unternehmen zu praktischen Problemlösungen.

Seminarziel
  • Sie erhalten ein Update zu rechtlichen Änderungen im Arbeitsschutz
  • Sie vertiefen Ihr Wissen anhand von Praxisbeispielen
  • Sie gelangen durch den Erfahrungsaustausch auch für Ihr Unternehmen schnell zu praktikablen Problemlösungsansätzen
  • Sie erlangen einen Fortbildungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter
Zielgruppe

Geeignet für Sicherheitsbeauftragte, die den Grundkurs (Sem.-Nr. A 1.1) bereits besucht haben. Die Teilnahme wird alle 2–3 Jahre empfohlen. Auch Mitarbeiter und Betriebsräte, die nicht als Sicherheitsbeauftragte tätig sind, können hier ihre Arbeitsschutzkenntnisse aktualisieren.

Inhalte
  • Überblick zu rechtlichen Änderungen im Arbeitsschutz
  • Neuerungen im Arbeitsstättenrecht
  • Neuerungen im Gefahrstoffrecht
  • Neuerungen im Brandschutz
  • Lärm- und Vibrationsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung (Praxisbeispiele)
  • Kommunikation und Fehlerkultur im Arbeitsschutz
  • Erfahrungsaustausch und Diskussion von Teilnehmerfragen
Abschluss & Zertifikate

Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat welches Ihre Befähigung nachweist.

Wichtige Hinweise
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen richtet sich nach der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu den Arbeitsbereichen, der Zahl der Beschäftigten, den bestehenden Gefährdungen und dem Unfallgeschehen. Die frühere Richtzahl von mindestens 20 Beschäftigten gilt so nicht mehr. Auch für kleinere Betriebe sind Sicherheitsbeauftragte sinnvoll.
Termine & Anmeldung offenes Seminar

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