A2 Brandschutz

Seminar A2.1
Grundlehrgang Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.

Aufgaben eines Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfers: Ob der Wasserkocher in der Büroküche, das Verpackungsmaterial im Betrieb oder ein unachtsamer Umgang mit Kerzen – die Gefahrenquellen für Brände sind zahlreich. Brandschutzhelferinnen und -helfer löschen im Notfall Entstehungsbrände, achten auf zusätzliche Brandgefahren und sensibilisieren das Team für das Thema Brandschutz. Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Brandschutzhelferinnen und -helfer sind kollegiale Ansprechpersonen in Brandschutzfragen und geben evtl. Mängel an die Brandschutzexpertinnen und -experten des Unternehmens weiter.

Seminarziel
• Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2
• Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache
• Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen
• Sie kommen mit dieser Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach
Zielgruppe
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
 
Inhalte
• Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
• Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
• Die betriebliche Brandschutzorganisation
• Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
• Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
• Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Erkennen von Brandgefahren
• Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
• Verhalten im Brandfall
• Alarmpläne und Notfallpläne
• Flucht- und Rettungspläne
• Organisation an Sammelstellen
• Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
• Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
• Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöschern, Löschdecken)
• Praktische Demonstrationen
Abschluss & Zertifikate

Bei erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat welches Ihre Befähigung nachweist.

Wichtige Hinweise
Termine & Anmeldung offenes Seminar

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